für Astra IT Solutions – Arda Özkan
Stand: 25.02.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Arda Özkan, handelnd unter der Bezeichnung „Astra IT Solutions", Ratschkygasse 41-43/2/11, 1120 Wien, UID-Nr. ATU82970536 (im Folgenden „Auftragnehmer"), insbesondere für Webdesign, Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, SaaS-Produkte und digitale Marketing-Leistungen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder per E-Mail erteilter Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang beim Auftragnehmer gebunden.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss gelten als Mehrleistungen und werden gesondert vereinbart und verrechnet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer heranzuziehen, ohne dass dadurch ein direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen und dem Auftraggeber entsteht.
(3) Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten), Zugangsberechtigungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien verfügt.
(2) Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus resultierende Mehraufwände werden gesondert verrechnet.
(3) Annahmeverzug: Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Nachfristsetzung nicht nach, liegt Annahmeverzug gemäß § 1168 ABGB vor. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber:
(4) Im Falle des Annahmeverzugs behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der ersparten Aufwendungen (§ 1168 ABGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und den Vertrag nach erfolgloser Nachfristsetzung aus wichtigem Grund aufzulösen.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994; in Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des Projektvolumens bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig, der Rest bei Abnahme bzw. Go-Live.
(3) Anzahlungen und Vorleistungen: Anzahlungen dienen als Absicherung für bereits erbrachte oder beauftragte Vorleistungen des Auftragnehmers (z. B. Lizenzen, Hosting, Designentwürfe, Subunternehmerleistungen). Im Falle einer Vertragsvereitelung durch den Auftraggeber – insbesondere bei Annahmeverzug gemäß § 4 oder grundloser Stornierung nach begonnener Leistungserbringung – werden geleistete Anzahlungen nicht rückerstattet, soweit sie die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen decken. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 11 FAGG (Fernabsatz) bleibt unberührt.
(4) Laufende Entgelte (z. B. Wartungs-, Hosting- oder Lizenzgebühren) werden monatlich oder jährlich im Voraus verrechnet.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Ausmaß sowie Mahnspesen zu verrechnen und laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(1) Sämtliche gelieferten Leistungen (z. B. Quellcode, Design, Templates, Konzepte, Strategien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Open-Source-Komponenten, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen.
(1) Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Prüfung und Abnahme eingeräumt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
(2) Gewährleistungsfrist – Differenzierung B2B/B2C:
(3) Gewährleistung besteht nur für reproduzierbare Mängel. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung vorgenommen, erlischt die Gewährleistung, sofern der Mangel darauf beruht.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.
(1) Gegenüber Unternehmern (B2B): Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn sowie nicht erzielten Ersparnissen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt.
(2) Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die Haftung bei Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) ist nicht einschränkbar. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Schadensersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens (für Unternehmer).
(1) Für laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Hosting, SaaS-Lizenzen, Marketing-Pakete) gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode und hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Hinweis für Verbraucher: Verbraucher können den Vertrag jederzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 11 FAGG) bleibt unberührt.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des DSG. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten Daten (insbesondere Kundendaten) rechtmäßig erhoben wurden und verarbeitet werden dürfen. Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, auf den erstellten Websites, Softwarelösungen oder Drucksorten in angemessener Form auf sich als Urheber hinzuweisen (z. B. Footer-Link „Webdesign von <astra/>"). Eine Entfernung dieses Hinweises bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann gesondert vereinbart werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Unternehmer (B2B): Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
(3) Für Verbraucher (B2C): Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen gemäß § 14 KSchG. Verbraucher können Klagen an ihrem allgemeinen Gerichtsstand oder am Sitz des Unternehmens erheben.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.