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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Astra IT Solutions - Inhaber: Arda Özkan · Stand: 25.02.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Webdesign, Softwareentwicklung und damit verbundene Leistungen zwischen Arda Özkan, handelnd als „Astra IT Solutions" (Ratschkygasse 41-43/2/11, 1120 Wien), und seinen Auftraggebern. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (B2C). Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt und gehen abweichenden Regelungen dieser AGB vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Leistungsbeschreibung im Angebot; mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) werden gesondert angeboten und verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter (Subunternehmer) zu bedienen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Annahmeverzug

Der Auftraggeber stellt alle für die Projektumsetzung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

Als Annahmeverzug des Auftraggebers gilt insbesondere: das Nichtreagieren auf Abstimmungs- oder Freigabeanfragen über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen („Ghosting"), das Blockieren vereinbarter Kommunikationskanäle, das unentschuldigte Nichterscheinen zu vereinbarten Abnahme- oder Abstimmungsterminen sowie die grundlose Verweigerung fälliger Freigaben. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer gemäß § 1168 ABGB berechtigt, das vereinbarte Entgelt für die vereinbarten Leistungen zu verlangen; ersparte Aufwendungen muss er sich anrechnen lassen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung von 14 Tagen ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorleistungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer verrechnet und daher auch nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

Anzahlungen und Vorleistungen: Vereinbarte Anzahlungen dienen der Absicherung der Vorleistungen des Auftragnehmers (Konzeption, Architektur, Entwicklungsbeginn, Ressourcenreservierung). Vereitelt der Auftraggeber die Vertragserfüllung - etwa durch Abbruch des Projekts aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder durch dauerhaften Annahmeverzug - werden geleistete Anzahlungen nicht rückerstattet, soweit ihnen bereits erbrachte Leistungen oder getätigte Aufwendungen gegenüberstehen. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern nach dem FAGG (insbesondere das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen) bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB). Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 6 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine setzen die zeitgerechte Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Verzögerungen, die durch verspätete Zulieferungen, Freigaben oder Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, verlängern die Fristen entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

Fertiggestellte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich konkrete, wesentliche Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt.

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB). Gegenüber Unternehmern (B2B) wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt; die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten (§§ 922 ff ABGB iVm § 9 KSchG); sie kann nicht verkürzt werden. Kein Gewährleistungsfall sind Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, geänderte Drittsysteme (Browser, APIs, Hosting) oder unsachgemäße Nutzung entstehen.

§ 8 Haftung

Gegenüber Unternehmern (B2B): Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverluste ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

Für die Datensicherung im laufenden Betrieb ist - sofern kein Wartungsvertrag besteht - der Auftraggeber verantwortlich.

§ 9 Nutzungsrechte und Quellcode

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den projektspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich des Quellcodes. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken und Open-Source-Bestandteile bleiben von der Rechtseinräumung ausgenommen und unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 10 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Wartungs- und Betreuungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zwingende Rechte von Verbrauchern bei Dauerschuldverhältnissen bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG).

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.