Digitalisierung

Digitalisierungsförderung in Österreich: Was ist noch offen?

Arda Özkan, Software-Architekt8 Min. Lesezeit
Symbolbild: Fachkraft mit Laptop in einer technischen WerkstattSymbolbild

Stand 20. Oktober 2026: Die bekannten Bundesprogramme für die Digitalisierung von KMU nehmen keine Anträge an. KMU.DIGITAL ist ausgeschöpft und wird ab 2027 nicht fortgeführt, die KI-Calls von aws Digitalisierung sind geschlossen. Offen sind vor allem Landesprogramme: in Wien die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur (bis 50 %, höchstens 50.000 €), in Niederösterreich digi4Wirtschaft (20 %, höchstens 25.000 €) und in Oberösterreich DIGITAL.PLUS 26 (35 %, höchstens 7.000 €, Antrag bis 2. November 2026). Hat Ihr Vorhaben einen echten Forschungsanteil, kommen der Innovationsscheck und das Basisprogramm der FFG in Frage.

Welche Förderungen für Digitalisierung sind derzeit offen?

Die folgende Übersicht fasst die Programmseiten zusammen, die wir am 20. Oktober 2026 geöffnet haben. Sie ersetzt nicht die Richtlinie des jeweiligen Programms: Budgets können früher ausgeschöpft sein, und Details wie Mindestkosten oder Ausschlüsse ändern sich. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung die verlinkten Originalseiten.

ProgrammFür wenFörderungStatus am 20.10.2026
KMU.DIGITAL (Bund und WKÖ)KMU in ganz ÖsterreichBeratung und UmsetzungBudget ausgeschöpft, keine Anträge, ab 2027 nicht fortgeführt
aws Digitalisierung, KI-CallsJe nach SonderkonditionZuschuss bis 150.000 € je nach ProgrammKI-Calls geschlossen, derzeit kein weiterer Call
FFG Innovationsscheck mit SelbstbehaltKMU, Leistungen von Forschungseinrichtungenbis 10.000 €Geöffnet, Einreichzeitraum bis 2.11.2026
FFG BasisprogrammUnternehmen mit Forschungs- und EntwicklungsprojektJe nach Projekt, für Startups bis 70 % der ProjektkostenEinreichung jederzeit
Förderung Digitalisierung, Wirtschaftsagentur WienKMU mit Wiener Betriebsstätte seit mindestens einem Jahrbis 50 %, höchstens 50.000 €, ab 10.000 € ProjektkostenGeltungsdauer bis 31.12.2026
digi4Wirtschaft, digi Investition (NÖ)Betriebe mit Standort in NÖ, dort seit mindestens zwei Jahren tätig20 %, höchstens 25.000 €Seit 1.10.2026 offen, bis Budgetende, längstens 31.12.2026
DIGITAL.PLUS 26 (OÖ)KMU mit Sitz in OÖ, Mitglied der WKOÖ35 %, höchstens 7.000 €, ab 12.000 € ProjektkostenAntrag bis 2.11.2026, Budget zu 90 % ausgeschöpft (Stand 19.10.2026)
Lebens!Nah Digitalisierung (Steiermark)Nahversorger mit Kleinstbetriebsstatus30 %, höchstens 2.500 €, ab 3.000 € ProjektkostenAuf der Programmseite der SFG angeboten
Cyber!Sicher (Steiermark)KMU der SFG-Zielgruppe30 %, höchstens 15.000 €Auf der Übersichtsseite der SFG angeboten

Was ist mit KMU.DIGITAL und aws Digitalisierung?

KMU.DIGITAL war für viele kleine Betriebe der übliche Einstieg: geförderte Beratung, danach eine Umsetzungsförderung. Auf kmudigital.at steht, dass das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft ist und wegen Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt ab 2027 nicht fortgeführt wird. Wer bereits eine Zusage hat, hält sich an die Fristen aus seiner Zusage. Wie das Programm aufgebaut war, beschreiben wir im Ratgeber zur Förderung für Digitalisierung in Wien.

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) bündelt unter aws Digitalisierung mehrere Sonderkonditionen. Auf der Programmseite steht zu den KI-Calls: AI-Adoption ist seit 28. Februar 2025 geschlossen, AI Start Green war bis 30. November 2024 offen, und bei der Kondition Künstliche Intelligenz gibt es derzeit keinen weiteren Call. Grundsätzlich gilt bei der aws: Antrag vor Projektstart über den aws Fördermanager, Entscheidung in einem bis drei Monaten. Ob für Ihr Vorhaben eine andere Kondition offen ist, klären Sie direkt mit der Förderberatung der aws.

Wann kommt die FFG in Frage?

Die Forschungsförderungsgesellschaft fördert Forschung und Entwicklung, nicht die Einführung fertiger Software. Ein neues Rechnungsprogramm oder eine Website fallen deshalb in der Regel nicht darunter. Anders ist es, wenn Sie etwas entwickeln, das es so noch nicht gibt, und dabei ein technisches Risiko besteht.

  • Innovationsscheck mit Selbstbehalt: KMU bezahlen damit Leistungen von Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Wert von bis zu 10.000 €, etwa eine Machbarkeitsstudie. Laut FFG-Übersicht läuft der aktuelle Einreichzeitraum vom 1. Jänner bis 2. November 2026. Eine Softwarefirma wie unsere ist keine Forschungseinrichtung und kann den Scheck nicht einlösen.
  • Basisprogramm: themenoffene Förderung für Projekte der experimentellen Entwicklung bis zum Prototyp, mit gehobenem Innovationsgrad und hohem technischem Risiko. Anträge sind jederzeit möglich. Die FFG empfiehlt zum Zeitpunkt der Einreichung einen Prototyp und verlangt eine klare Abgrenzung zu Mitbewerbern.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben eher Umsetzung oder Entwicklung ist, hilft eine nüchterne Frage: Wäre die Lösung mit bekannten Mitteln sicher zu bauen? Dann ist es Umsetzung, und Landesprogramme passen besser. Eine Digitalisierungsberatung kann das vor dem Antrag klären.

Wien: Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur

Für Betriebe in Wien ist die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur Wien das wichtigste offene Programm. Laut WKO-Förderdatenbank gilt sie vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026, mit bis zu 50 % der anerkannten Projektkosten und höchstens 50.000 €. Mindestens 10.000 € anerkannte Kosten sind nötig, der Antrag ist vor Projektbeginn zu stellen, und es gilt das Wettbewerbsprinzip. Einzelmaßnahmen wie eine Website oder Standardsoftware werden nicht gefördert. Alle Details, Unterlagen und ein Rechenbeispiel stehen im eigenen Ratgeber für Wien; Betriebe aus der Stadt finden außerdem unsere Angebote vor Ort unter Softwareentwicklung in Wien.

Niederösterreich: digi4Wirtschaft

Das Land Niederösterreich und die Wirtschaftskammer Niederösterreich haben die Förderschiene digi Investition am 1. Oktober 2026 neu geöffnet. Gefördert werden Investitionen in die datenbasierte Weiterentwicklung eines Betriebs: Daten besser erfassen, Systeme verbinden, Abläufe auf dieser Grundlage verbessern.

  • Förderbar sind Software und digitale Lösungen samt Lizenzen und Abonnements, Hardware und externe Dienstleistungen, die unmittelbar zum Vorhaben gehören. Bei Lizenzen und Abonnements werden bis zu 36 Monate Nutzungszeit berücksichtigt, wenn sie in der Projektlaufzeit verrechnet und bezahlt werden.
  • Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten, höchstens 25.000 € pro Unternehmen. Das Gesamtbudget liegt bei 2 Mio. €.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Betriebsstandort, aktiver Gewerbeberechtigung und wirtschaftlichem Mittelpunkt in Niederösterreich, die dort seit mindestens zwei Jahren tätig sind.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingebracht werden. Vorher dürfen keine Bestellungen oder Beauftragungen erfolgen.
  • Eine Fachjury bewertet die Anträge gebündelt. Entscheidend ist laut Programmseite vor allem die Qualität des Vorhabens, nicht nur der Zeitpunkt des Eingangs.

Für Betriebe im Umland, etwa im Bezirk Mödling oder in Tulln, ist das derzeit das interessanteste Programm. Was wir in Niederösterreich vor Ort machen, steht auf der Standortseite.

Oberösterreich: DIGITAL.PLUS 26

DIGITAL.PLUS 26 ist ein Programm der WKO Oberösterreich und des Landes. Gefördert werden Konzeption und Umsetzung von Projekten in drei Themen: Automatisierung und Digitalisierung, Datenmanagement und Künstliche Intelligenz sowie sichere IT-Systeme. Digitales Marketing ist ausgeschlossen. Die Projektkosten müssen mindestens 12.000 € betragen, davon mindestens 20 % Beratungs- oder IT-Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 %, höchstens 7.000 €.

Zwei Besonderheiten: Anders als bei den meisten Programmen darf das Projekt laut WKO Oberösterreich frühestens zehn Wochen vor dem Antrag begonnen haben. Und Betriebe, die bereits Geld aus Digital Starter 2023, Digital Starter 2024 oder DIGITAL.PLUS 2025 bekommen haben, sind ausgeschlossen. Anträge sind bis 2. November 2026 möglich, am 19. Oktober 2026 war das Budget laut Programmseite zu 90 % ausgeschöpft. Wer hier einreichen will, sollte das sofort tun.

Steiermark und die anderen Bundesländer

Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG nennt auf ihrer Übersicht zwei Programme mit Digitalisierungsbezug. Lebens!Nah richtet sich an Nahversorger, die als Kleinstbetrieb eingestuft sind und mehr als die Hälfte ihrer Leistungen an Privatkunden verrechnen. Für Digitalisierungsprojekte, etwa ein Zeiterfassungssystem, ein Kundenportal oder die erstmalige Website, gibt es laut SFG 30 % Zuschuss, höchstens 2.500 €, bei mindestens 3.000 € anrechenbaren Kosten. Cyber!Sicher fördert Risikoanalysen, Beratungen, Investitionen und Schulungen zur IT-Sicherheit mit bis zu 30 %, höchstens 15.000 €. Wer IT-Sicherheit ohnehin angehen muss, findet bei unserer Leistung IT-Sicherheit für KMU einen Einstieg.

Für Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und das Burgenland haben wir die Programme für diesen Beitrag nicht geprüft. Den besten Überblick gibt die Förderdatenbank der Wirtschaftskammer: Dort lassen sich Förderungen nach Bundesland und Thema filtern. Eine Übersicht, wo wir in ganz Österreich arbeiten, steht unter Softwareentwicklung in Österreich.

Für Weiterbildung nennt die WKO Oberösterreich außerdem den Skills Scheck der FFG: bis zu 50 % der Kosten, höchstens 5.000 € pro Scheck, Antrag vor Kursbeginn. Das kann für Schulungen rund um eine neue Software interessant sein.

Fünf Regeln, die bei fast jeder Förderung gelten

  1. Erst einreichen, dann beauftragen. In Wien, in Niederösterreich, bei der aws und bei Lebens!Nah der SFG zählen nur Kosten nach dem Antrag. Unterschreiben Sie vorher kein Angebot und leisten Sie keine Anzahlung.
  2. Ein Vorhaben, kein Einkauf. Gefördert werden Projekte, die Abläufe verändern. Beschreiben Sie, welcher Ablauf heute wie läuft und wie er danach läuft. Der Digitalisierungs-Check hilft, den richtigen Ablauf zu finden.
  3. Kostenvoranschläge mit klaren Positionen. Förderstellen wollen sehen, was Software, Dienstleistung, Lizenz und Schulung kostet. Getrennte Positionen machen die Prüfung leichter.
  4. De-minimis beachten. Viele Programme sind De-minimis-Beihilfen. Frühere Förderungen werden angerechnet, das kann die Höhe begrenzen.
  5. Das Projekt muss sich auch ohne Förderung lohnen. Eine Absage ist jederzeit möglich, und ausgezahlt wird meist erst nach Abrechnung.

Beispielrechnung: Was bleibt nach der Förderung?

Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Ein Betrieb in Niederösterreich führt eine eigene Auftragsverwaltung mit Anbindung an die Buchhaltung ein. Die förderbaren Kosten betragen 24.000 € netto, davon 18.000 € Entwicklung und 6.000 € Lizenzen für drei Jahre. Bei 20 % aus digi4Wirtschaft wären das 4.800 € Zuschuss, wenn die Jury das Vorhaben auswählt. Derselbe Betrag in Wien läge bei bis zu 50 %, also bis zu 12.000 €, im Wettbewerb mit anderen Einreichungen. Die Kosten einer Individualsoftware hängen vom Umfang ab; einen ersten Rahmen gibt unser Projektkosten-Rechner, die Amortisation ohne Förderung rechnen Sie mit dem ROI-Rechner für Automatisierung.

Den Antrag stellt immer Ihr Unternehmen. Wir liefern auf Wunsch eine nachvollziehbare Projektbeschreibung und einen Kostenvoranschlag mit getrennten Positionen. Eine Förderung können wir nicht zusagen, darüber entscheidet die Förderstelle.

Nächster Schritt: Vorhaben beschreiben, dann Programm wählen

Bevor Sie ein Programm wählen, sollte das Vorhaben klar sein. Schreiben Sie in fünf Sätzen auf, welcher Ablauf heute Zeit kostet und was danach anders sein soll; Hilfe dazu gibt der Ratgeber Digitalisierung: Wo anfangen?. Wenn Sie dafür einen Kostenvoranschlag brauchen, schicken Sie uns die Beschreibung über die Anfrage für eine schriftliche Ersteinschätzung. Sie bekommen an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort mit Kostenrahmen und dem Hinweis, welche Programme nach unserem Stand in Frage kommen.

Häufige Fragen zum Thema

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für die Digitalisierung von KMU?

Stand 20. Oktober 2026 nimmt KMU.DIGITAL keine Anträge mehr an, das Budget ist ausgeschöpft und das Programm wird ab 2027 nicht fortgeführt. Bei aws Digitalisierung sind die KI-Calls geschlossen. Für Vorhaben mit Forschungsanteil sind der Innovationsscheck und das Basisprogramm der FFG offen.

Welche Förderung ist für Betriebe in Niederösterreich offen?

digi4Wirtschaft mit der Förderschiene digi Investition: 20 % der förderbaren Kosten, höchstens 25.000 € pro Unternehmen. Anträge sind seit 1. Oktober 2026 möglich, bis das Budget von 2 Mio. € ausgeschöpft ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Der Antrag muss vor jeder Bestellung gestellt werden.

Darf ich mit dem Projekt schon vor dem Förderantrag beginnen?

Bei den meisten Programmen nicht. In Wien, in Niederösterreich, bei der aws und bei Lebens!Nah der SFG werden nur Kosten gefördert, die nach dem Antrag entstehen. Eine Ausnahme ist DIGITAL.PLUS 26 in Oberösterreich: Dort darf das Projekt höchstens zehn Wochen vor dem Antrag begonnen haben.

Wird eine neue Website gefördert?

Als Einzelmaßnahme meist nicht. Die Wirtschaftsagentur Wien schließt Websites und Webshops als Einzelmaßnahme aus, DIGITAL.PLUS 26 schließt digitales Marketing aus. In der Steiermark fördert Lebens!Nah die erstmalige Website von Nahversorgern mit Kleinstbetriebsstatus.

Stellt Astra IT Solutions den Förderantrag für mich?

Nein, den Antrag stellt Ihr Unternehmen. Wir liefern eine Projektbeschreibung und einen Kostenvoranschlag mit getrennten Positionen für Entwicklung, Lizenzen und Schulung. Ob gefördert wird, entscheidet die jeweilige Förderstelle.

Quellen

Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.

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