Recht & Sicherheit

Kostenvoranschlag im Handwerk: Wann ist der Preis verbindlich?

Arda Özkan, Software-Architekt6 Min. Lesezeit
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Ein Kostenvoranschlag ist verbindlich, wenn der Unternehmer ausdrücklich für seine Richtigkeit einsteht. Dann darf der Preis auch bei unvorhergesehenem Mehraufwand nicht steigen (§ 1170a Abs. 1 ABGB). Ist er unverbindlich und zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, muss der Betrieb das dem Kunden unverzüglich melden, sonst verliert er den Anspruch auf die Mehrarbeit (§ 1170a Abs. 2 ABGB). Bei Privatkunden gilt ein Kostenvoranschlag, der dem Vertrag zugrunde liegt, als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist, und verrechnet werden darf er nur nach vorherigem Hinweis (§ 5 KSchG). Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Angebot oder Kostenvoranschlag: Kommt es auf das Wort an?

Im Alltag werden Angebot und Kostenvoranschlag oft gleich verwendet. Für die Frage, ob der genannte Preis halten muss, stellt das Gesetz aber nicht auf die Überschrift ab, sondern darauf, ob ein Voranschlag mit oder ohne Gewährleistung für seine Richtigkeit dem Vertrag zugrunde liegt. Ein Schriftstück mit der Überschrift „Angebot“, das Positionen und Preise für eine Arbeit nennt, kann also genauso ein Kostenvoranschlag im Sinn des § 1170a ABGB sein. Entscheidend ist, was drinsteht und ob Sie die Verbindlichkeit klar regeln.

Der wichtigste Unterschied liegt beim Kunden: Für Privatkunden, also Verbraucher, gelten mit § 5 Konsumentenschutzgesetz strengere Regeln als für Firmenkunden. Viele Handwerksbetriebe haben beides, und die Vorlage sollte für beide Fälle passen.

Was das Gesetz regelt

FragePrivatkunde (Verbraucher)Firmenkunde (Unternehmer)Grundlage
Darf ich den Kostenvoranschlag verrechnen?Nur, wenn Sie vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen habenNach Vereinbarung§ 5 Abs. 1 KSchG
Ist der Voranschlag verbindlich, wenn nichts dazu dasteht?Ja, seine Richtigkeit gilt als gewährleistet, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt istNein, verbindlich ist er nur bei ausdrücklicher Gewährleistung§ 5 Abs. 2 KSchG, § 1170a ABGB
Verbindlicher Voranschlag, die Arbeit wird aufwändigerKeine Erhöhung des EntgeltsKeine Erhöhung des Entgelts§ 1170a Abs. 1 ABGB
Unverbindlicher Voranschlag, beträchtliche Überschreitung ist unvermeidlichUnverzüglich melden; der Kunde kann gegen angemessene Vergütung der geleisteten Arbeit zurücktretenEbenso§ 1170a Abs. 2 ABGB
Überschreitung nicht gemeldetAnspruch auf die Mehrarbeit geht verlorenEbenso§ 1170a Abs. 2 ABGB

Für Betriebe mit Privatkunden folgt daraus eine einfache Regel: Wenn Ihr Kostenvoranschlag unverbindlich sein soll, schreiben Sie das ausdrücklich hinein. Ohne diesen Satz gilt er gegenüber Verbrauchern als verbindlich. Und wenn Sie für den Voranschlag Geld verlangen wollen, etwa weil eine Badsanierung mehrere Stunden Aufmaß und Planung braucht, sagen Sie das vorher, am besten schriftlich.

Was ist eine beträchtliche Überschreitung?

Das Gesetz nennt keine Prozentgrenze. Ob eine Überschreitung beträchtlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Für die Praxis heißt das: Melden Sie absehbare Mehrkosten lieber früh als spät, und zwar bevor Sie die zusätzliche Arbeit ausführen. Die Meldung kostet einen Anruf und eine kurze schriftliche Bestätigung. Wer sie vergisst, riskiert nach § 1170a Abs. 2 ABGB den gesamten Anspruch auf die Mehrarbeit, nicht nur einen Teil.

Was in einen guten Kostenvoranschlag gehört

  • Eine klare Beschreibung der Leistung: was gemacht wird, mit welchem Material, in welchem Raum oder an welcher Anlage.
  • Positionen mit Menge, Einheit und Preis, getrennt nach Arbeit und Material, damit der Kunde nachvollziehen kann, woraus der Preis entsteht.
  • Die Annahmen, auf denen der Preis beruht, etwa „Leitungen hinter der Verfliesung in gutem Zustand“ oder „freier Zugang zur Therme“.
  • Optionale Positionen für Dinge, die erst vor Ort entschieden werden, statt sie im Preis zu verstecken.
  • Einen ausdrücklichen Satz zur Verbindlichkeit: verbindlich, oder unverbindlich mit dem Hinweis, dass beträchtliche Überschreitungen sofort gemeldet werden.
  • Wie Zusatzleistungen verrechnet werden, etwa Stundensatz und Materialpreise für Arbeiten, die erst während des Auftrags dazukommen.
  • Eine Gültigkeitsdauer, damit Sie bei steigenden Materialpreisen nicht nach Monaten an einen alten Preis gebunden sind.
  • Bei Privatkunden, falls Sie den Voranschlag verrechnen: den vorherigen Hinweis auf das Entgelt und wie es bei Auftragserteilung angerechnet wird.

Mehrkosten während der Arbeit: So gehen Sie vor

  1. Arbeit an der betroffenen Stelle anhalten, bevor die Mehrarbeit beginnt.
  2. Den Grund dokumentieren: Fotos der Stelle, kurze Beschreibung, geschätzter Mehraufwand in Stunden und Material.
  3. Den Kunden unverzüglich informieren, am besten telefonisch und gleich danach schriftlich.
  4. Die Zustimmung zur Mehrarbeit festhalten, idealerweise mit Unterschrift im Arbeitsprotokoll vor Ort.
  5. Die Mehrarbeit als eigene Position in der Rechnung ausweisen, mit Bezug auf die Meldung.

Genau hier helfen digitale Protokolle: Foto, Beschreibung und Unterschrift entstehen in derselben Minute am Handy und landen mit Zeitstempel beim Auftrag. Wie das im Alltag aussieht, beschreibt der Ratgeber zu digitalen Arbeitsprotokollen im Handwerk.

Beispielrechnung: Mehrkosten im Bad

Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Ein Installateur legt einer Privatkundin einen ausdrücklich unverbindlichen Kostenvoranschlag über 4.800 € brutto für den Tausch der Wasserleitungen im Bad vor. Nach dem Abschlagen der Fliesen zeigt sich, dass auch der Strang im Mauerwerk korrodiert ist. Der Mehraufwand liegt bei geschätzt 1.100 €, das sind rund 23 % über dem Voranschlag.

Ob das rechtlich beträchtlich ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Der Betrieb meldet es deshalb sofort: Fotos, kurze Begründung, neuer Gesamtrahmen. Die Kundin kann zustimmen oder nach § 1170a Abs. 2 ABGB gegen angemessene Vergütung der bisherigen Arbeit zurücktreten. Wäre der Voranschlag verbindlich gewesen, bliebe es bei 4.800 €, auch wenn der Strang unvorhergesehen war. Deshalb gehören bei verbindlichen Preisen die Annahmen besonders sorgfältig in den Text.

Verbindlich oder unverbindlich: Was passt wann?

SituationEher verbindlichEher unverbindlich mit klaren Annahmen
Thermentausch mit bekanntem Gerät und AnschlussJa, der Umfang ist gut abschätzbarSelten nötig
Sanierung im Altbau, Zustand hinter der Wand unbekanntRiskantJa, mit Annahmen und Stundensätzen für Zusatzarbeit
Wartung nach PauschaleJaNein
Störungssuche ohne klare UrsacheKaum möglichJa, nach Aufwand mit Obergrenze nach Absprache

Die Tabelle ist eine Orientierung aus der Praxis, keine rechtliche Einordnung. Wichtig ist vor allem, dass Sie die Entscheidung bewusst treffen und im Dokument festhalten, statt sie dem Zufall der Vorlage zu überlassen.

Beispieltexte für Ihre Vorlage

Die folgenden Formulierungen sind Beispiele, wie Betriebe die Punkte aus diesem Artikel in einer Vorlage festhalten. Sie sind keine geprüften Vertragsklauseln. Lassen Sie den endgültigen Text von Ihrer Interessenvertretung oder einer Rechtsanwältin prüfen, bevor Sie ihn verwenden.

  • Unverbindlich: „Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, informieren wir Sie vor Ausführung der Mehrarbeit.“
  • Verbindlich: „Für die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlags übernehmen wir die Gewähr. Grundlage sind die unten genannten Annahmen.“
  • Annahmen: „Der Preis beruht auf freiem Zugang zur Anlage und auf Leitungen in gebrauchsfähigem Zustand.“
  • Zusatzleistungen: „Arbeiten außerhalb dieses Umfangs verrechnen wir nach Absprache zum Stundensatz von … € zuzüglich Material.“
  • Gültigkeit: „Dieser Kostenvoranschlag gilt bis …“

Halten Sie außerdem fest, wann und wie der Kunde angenommen hat. Eine Unterschrift auf dem Angebot oder eine Bestätigung per E-Mail reicht im Alltag meist, damit später klar ist, welche Fassung gilt. Bei Änderungen erstellen Sie eine neue Fassung mit neuem Datum, statt das alte Dokument zu überschreiben. So lässt sich auch Monate später nachvollziehen, welcher Preis wofür vereinbart war.

Kostenvoranschläge schneller schreiben

Wer Voranschläge in Word schreibt, kopiert oft alte Dokumente und vergisst dabei den Satz zur Verbindlichkeit oder die Gültigkeit. Eine Vorlage, die diese Punkte fix enthält, löst das Problem. In Astra Craft Pro, der Handwerkersoftware von Astra IT Solutions, entstehen Angebote mit Kapiteln, optionalen Positionen und Gültigkeit aus Vorlagen und Leistungskatalog. Die Texte der Vorlagen, etwa der Hinweis zur Verbindlichkeit, werden bei der Einrichtung auf Ihren Betrieb eingestellt. Nimmt der Kunde an, wird das Angebot mit einem Klick zur Rechnung, und Mehrarbeit kommt über das Protokoll mit Fotos und Unterschrift dazu.

Ehrlich dazu: Für große Bauunternehmen mit Kalkulation nach ÖNORM-Leistungsverzeichnissen ist Craft Pro nicht gemacht. Für Installateure, Elektriker und andere Gewerke mit Außendienst passt es; mehr dazu auf der Seite für Handwerk und Installateure und für Bauunternehmen. Was die Pakete kosten, steht offen in der Preisübersicht.

Und wenn der Auftrag erledigt ist, aber die Zahlung ausbleibt, hilft der Ratgeber zu Mahnspesen und Verzugszinsen weiter.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie Ihre aktuelle Vorlage und prüfen Sie drei Dinge: Steht die Verbindlichkeit ausdrücklich drin, sind die Annahmen genannt, und ist bei Privatkunden ein Entgelt vorher angekündigt? Wie viel Zeit Ihr Büro mit Angeboten, Protokollen und Rechnungen verbringt, rechnet der Büroaufwand-Rechner mit Ihren eigenen Zahlen aus. Weitere Auswahlkriterien finden Sie im Ratgeber Handwerkersoftware auswählen. Eine Demo von Craft Pro mit Beispieldaten vereinbaren Sie über das Anfrageformular.

Häufige Fragen zum Thema

Darf ich einen Kostenvoranschlag verrechnen?

Gegenüber Privatkunden nur, wenn Sie vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen haben (§ 5 Abs. 1 KSchG). Gegenüber Firmenkunden gilt, was Sie vereinbaren. Üblich ist, das Entgelt bei Auftragserteilung anzurechnen; das sollten Sie dann ebenfalls vorher sagen.

Ist ein Kostenvoranschlag automatisch verbindlich?

Gegenüber Verbrauchern ja, wenn er dem Vertrag zugrunde gelegt wird und nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist (§ 5 Abs. 2 KSchG). Gegenüber Unternehmern ist er nur verbindlich, wenn Sie ausdrücklich für seine Richtigkeit einstehen (§ 1170a ABGB).

Um wie viel darf ein unverbindlicher Kostenvoranschlag überschritten werden?

Das Gesetz nennt keinen Prozentsatz. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung als unvermeidlich ab, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich melden. Er kann dann gegen angemessene Vergütung der geleisteten Arbeit zurücktreten. Ohne Meldung verlieren Sie den Anspruch auf die Mehrarbeit.

Was passiert, wenn ich Mehrkosten nicht rechtzeitig melde?

Nach § 1170a Abs. 2 ABGB verliert der Unternehmer dann jeden Anspruch wegen der Mehrarbeiten. Deshalb lohnt es sich, Mehraufwand sofort mit Fotos zu dokumentieren und die Zustimmung des Kunden schriftlich festzuhalten.

Quellen

Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.

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