Immobilienmakler-Software in Österreich: CRM und Exposés
Eine Immobilienmakler-Software verwaltet Objekte, Eigentümer und Interessenten, erstellt Exposés, spielt Inserate auf Portale wie willhaben aus und dokumentiert, wer wann welche Unterlagen bekommen hat. In Österreich gibt es dafür ausgereifte Programme, etwa Justimmo aus Wien oder onOffice. Für den Kern Ihres Geschäfts ist so ein Programm fast immer die richtige Wahl. Eigene Entwicklung lohnt sich an den Rändern: bei der Website, bei Anfragestrecken für Eigentümer und bei Verbindungen zu anderen Programmen.
Was eine Maklersoftware im Alltag leisten muss
Ein Maklerbüro jongliert mit vielen Objekten, noch mehr Interessenten und einigen Eigentümern, die wissen wollen, wie es um ihr Objekt steht. Eine gute Software hält das zusammen:
- Objekte mit allen Daten, Bildern, Grundrissen und Energieausweis.
- Interessenten mit Suchprofilen und einem automatischen Abgleich mit neuen Objekten.
- Exposés aus den Objektdaten, ohne Abtippen.
- Export auf Immobilienportale und die eigene Website.
- Anfragen aus Portalen und Website direkt beim richtigen Objekt.
- Besichtigungstermine, Rückmeldungen und Aufgaben im Team.
- Vorlagen und Ablage für Maklervertrag, Nebenkostenübersicht und Nachweise.
- Auswertungen, etwa welches Portal wie viele Anfragen bringt.
Ein Begriff, der bei der Auswahl immer wieder auftaucht, ist OpenImmo. Das ist ein verbreitetes Austauschformat für Immobiliendaten zwischen Software und Portalen. Kann eine Software OpenImmo importieren und exportieren, ist ein späterer Wechsel deutlich einfacher.
Welche Pflichten die Software abbilden sollte
Mehrere Vorschriften bestimmen, was in einem Inserat stehen muss und was dokumentiert werden sollte. Eine gute Maklersoftware macht es schwer, diese Punkte zu vergessen.
| Pflicht | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Inserat als Makler erkennbar | Inserate müssen erkennen lassen, dass sie von einem Immobilienmakler stammen | § 6 Abs. 1 Immobilienmaklerverordnung |
| Mietwohnung im Inserat | Gesamtbelastung, aufgeschlüsselt in Hauptmietzins, Betriebs- und Heizkostenakonto und Umsatzsteuer | § 6 Abs. 3 Immobilienmaklerverordnung |
| Energiekennwerte | In Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse; bei älteren Ausweisen weiter HWB und fGEE | §§ 3 und 10a EAVG 2012 |
| Nebenkostenübersicht | Bei Verbrauchern vor Abschluss des Maklervertrags schriftlich: Tätigkeit als Makler, voraussichtliche Kosten, Provision, Naheverhältnis, Doppeltätigkeit | § 30b KSchG |
| Maklervertrag bei Wohnungsmiete | Mit Datum schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger festhalten | § 17a Abs. 4 MaklerG |
| Erstauftraggeberprinzip | Der Mieter zahlt Provision nur als erster Auftraggeber und nicht, wenn die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters bereits beworben wurde | § 17a MaklerG |
Für die Software heißt das: Pflichtfelder für Energiekennwerte und Mietkosten, ohne die ein Inserat nicht veröffentlicht wird; Vorlagen für die Nebenkostenübersicht; und eine Ablage, die zu jedem Mietinteressenten festhält, wann welcher Vertrag zustande kam. Beim Erstauftraggeberprinzip ist die Frage, wer zuerst beauftragt hat, im Streitfall eine Frage der Nachweise.
Die Strafen sind nicht hoch, aber unangenehm. Fehlende Dokumentation nach § 17a MaklerG kann mit bis zu 1.500 € bestraft werden, fehlende Energiekennwerte nach § 9 EAVG 2012 mit bis zu 1.450 €. Der Makler ist dort entschuldigt, wenn er den Auftraggeber über die Pflicht aufgeklärt und zur Vorlage des Ausweises aufgefordert hat. Auch das lässt sich in der Software als Aufgabe mit Datum festhalten.
Anbieter in Österreich: zwei Beispiele
Die folgende Übersicht ist nicht vollständig. Wir haben die Angaben auf den Websites der Anbieter geprüft, Stand Oktober 2026.
| Anbieter | Was er laut eigener Website bietet | Preis laut Anbieter |
|---|---|---|
| Justimmo (Wien) | Objekt- und Kundenverwaltung, Portalexport über OpenImmo, unbegrenzt Benutzer, kostenlose Website, Website-API und Business-API mit Webhooks | 99 € pro Monat plus 1 € je aktivem Objekt, exkl. USt; keine Setupgebühr, keine Vertragsfristen |
| onOffice | Maklersoftware mit über 150 Portalschnittstellen, in Österreich unter anderem willhaben.at, immobilienscout24.at, immowelt.at und immobilien.derstandard.at; API für Website-Formulare | Hier nicht verglichen, Preise beim Anbieter |
| Tabelle und E-Mail | Kein Portalexport, keine Pflichtfelder, keine Nachweise auf Knopfdruck | Keine Lizenz, aber viel Handarbeit |
Beispielrechnung: Justimmo bei 40 aktiven Objekten
Annahme: Im Büro sind im Schnitt 40 Objekte aktiv. 99 € Grundgebühr plus 40 × 1 € ergeben 139 € pro Monat oder 1.668 € im Jahr, jeweils netto. Vermittelte und inaktive Objekte zählen laut Preisseite nicht mit. Das ist eine Rechnung auf Basis der Preisseite, kein Angebot; verbindlich sind die Angaben des Anbieters. Mit dem Software-Kostenvergleich stellen Sie Mietsoftware und Eigenentwicklung über mehrere Jahre gegenüber.
Standardsoftware oder eigene Entwicklung?
| Aufgabe | Meist die richtige Wahl | Warum |
|---|---|---|
| Objekte, Exposés, Portalexport | Maklersoftware | Portalschnittstellen werden vom Anbieter laufend gepflegt |
| Interessenten und Suchprofile | Maklersoftware | Der Abgleich mit Objekten ist dort eingebaut |
| Website mit Objektliste | Website der Software oder eigene Website über die API | Hängt davon ab, wie stark Ihre eigene Marke sein soll |
| Anfragen von Eigentümern | Eigene Anfragestrecke, die in die Software schreibt | Hier entsteht das Neugeschäft |
| Verbindung zu Buchhaltung oder Hausverwaltung | Schnittstelle | Doppelte Eingaben vermeiden |
| Portalanfragen vorsortieren | Automatisierung mit Freigabe durch Menschen | Viele Anfragen, immer ähnliche Muster |
Eine komplett eigene Maklersoftware empfehlen wir praktisch nie. Allein die Portalschnittstellen laufend aktuell zu halten, ist eine Daueraufgabe, die ein Anbieter für viele Kunden gleichzeitig erledigt. Wer heute noch mit Tabellen arbeitet, sollte zuerst auf eine Maklersoftware umsteigen und nicht auf eine Eigenentwicklung. Warum Tabellen ab einer gewissen Größe bremsen, steht im Ratgeber Excel ablösen. Eigene Entwicklung unter Individualsoftware ist dann sinnvoll, wenn zwei Programme nicht miteinander reden oder ein Ablauf fehlt, den keine Standardsoftware abbildet.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- OpenImmo-Import und -Export, damit Sie später wechseln können.
- Pflichtfelder für Energiekennwerte und Mietkosten, die ein Inserat ohne diese Werte blockieren.
- Vorlagen für Nebenkostenübersicht und Maklervertrag, die mit Datum abgelegt werden.
- Eine dokumentierte Schnittstelle (API), damit Website und andere Programme angebunden werden können.
- Vollständiger Datenexport bei Kündigung, inklusive Dokumente und Verlauf.
- Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Rollen und Rechte im Team. Makler sind nach § 7 Immobilienmaklerverordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen auch ihre Mitarbeiter dazu verpflichten.
- Eine App für Besichtigungen und Notizen unterwegs.
- Eine Preislogik, die zu Ihrem Büro passt: je Objekt, je Benutzer oder pauschal.
Wo Astra ergänzt
Was wir anbieten, sind die Teile rund um die Maklersoftware, die wir auch für andere Branchen bauen:
- Eine eigene Website, die Objekte über die Schnittstelle der Maklersoftware anzeigt. Was dabei wichtig ist, steht im Ratgeber Website für Immobilienmakler.
- Anfragestrecken für Eigentümer und Interessenten, die vollständige Angaben direkt in die Software schreiben.
- Vorsortierte Portalanfragen mit Antwortentwurf, den ein Mensch freigibt. Wie das funktioniert, beschreibt der Ratgeber Kundenanfragen mit KI beantworten; umgesetzt wird es unter KI und Automatisierung.
- Die IT im Büro: Arbeitsplätze, Microsoft 365, Datensicherung und Hilfe bei Problemen über IT-Betreuung, ab 35 € je Arbeitsplatz und Monat ab drei Arbeitsplätzen.
Ob eine Anbindung an Ihre Software möglich ist, hängt von deren Schnittstelle ab. Justimmo und onOffice veröffentlichen Schnittstellen; was damit konkret geht, prüfen wir vor jedem Angebot. Verwalten Sie neben der Vermittlung auch Häuser, lesen Sie zusätzlich den Ratgeber Hausverwaltung digitalisieren. Was Eigentümeranfragen für Ihr Büro wert sein könnten, rechnen Sie mit dem Anfragen-Potenzial-Rechner durch.
Ihr nächster Schritt
Schreiben Sie auf, welche drei Arbeiten im Büro jede Woche am meisten Zeit kosten, und prüfen Sie, ob Ihre Software sie schon kann. Oft liegt die Lösung in einer Funktion, die niemand nutzt. Was dann noch fehlt, ist ein Fall für eine Schnittstelle oder eine Automatisierung. Einen Überblick über unsere Arbeit für die Branche finden Sie unter Immobilien und Hausverwaltung. Beschreiben Sie uns Ihre Software und die Lücke über das Kontaktformular; Sie erhalten eine schriftliche Ersteinschätzung, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen zum Thema
Welche Maklersoftware ist die beste?
Das hängt von Größe, Arbeitsweise und Budget ab. Wichtiger als ein Ranking sind Kriterien: OpenImmo-Export, Pflichtfelder für Inserate, Vorlagen für Nebenkostenübersicht und Maklervertrag, eine offene Schnittstelle und ein vollständiger Datenexport bei Kündigung. Testen Sie zwei Programme mit echten Objekten, bevor Sie sich entscheiden.
Was ist OpenImmo?
OpenImmo ist ein verbreitetes Austauschformat für Immobiliendaten. Software und Portale nutzen es, um Objekte samt Bildern und Kennwerten zu übertragen. Für Sie heißt das vor allem: Mit OpenImmo können Sie Ihre Objekte bei einem Wechsel mitnehmen.
Muss der Energieausweis im Inserat stehen?
Nach § 3 EAVG 2012 sind in Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben, bei älteren Ausweisen weiterhin HWB und fGEE. Das gilt auch für den beauftragten Makler. Fehlende Angaben können nach § 9 mit bis zu 1.450 € bestraft werden.
Brauche ich neben der Maklersoftware eine eigene Website?
Nicht unbedingt. Manche Maklerprogramme, etwa Justimmo, bringen eine Website mit. Eine eigene Website lohnt sich, wenn Sie eine eigene Marke aufbauen, Eigentümer gezielt ansprechen oder mit Ratgeberseiten gefunden werden wollen.
Quellen
Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.
- RIS: Immobilienmaklerverordnung (Standes- und Ausübungsregeln), geltende Fassung
- RIS: Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, geltende Fassung
- RIS: Maklergesetz § 17a (Wohnungsmiete, Erstauftraggeberprinzip)
- RIS: Konsumentenschutzgesetz § 30b (Informationspflicht des Immobilienmaklers)
- Justimmo: Preise (Stand Oktober 2026)
- onOffice: Portalübersicht