Website für Physiotherapeuten: Was Patienten wirklich suchen
Patientinnen und Patienten suchen auf der Website einer Physiotherapiepraxis vor allem Antworten auf praktische Fragen: Hat die Praxis einen Kassenvertrag, was kostet eine Einheit, wie viel zahlt die Kasse zurück, braucht es eine Verordnung, und wann ist der nächste freie Termin? Wer diese Fragen klar beantwortet, bekommt weniger Anrufe und passendere Anfragen. Dabei gilt das Werbeverbot des MTD-Gesetzes: sachlich informieren, nicht anpreisen und nicht vergleichen.
Was suchen Patienten auf einer Physio-Website?
Wer eine Verordnung in der Hand hat, sucht meist nach Bezirk oder Beschwerde und entscheidet dann in wenigen Sekunden, ob er anruft, bucht oder weitersucht. Die häufigsten Fragen sind fast immer dieselben, und sie lassen sich auf der Website ein für alle Mal beantworten.
- Kassenvertrag oder Wahlpraxis, und was das für die Kosten bedeutet.
- Was eine Einheit kostet und wie die Rückerstattung durch die Krankenkasse funktioniert.
- Ob eine ärztliche Verordnung nötig ist und was zum ersten Termin mitzubringen ist.
- Schwerpunkte der Praxis, etwa Orthopädie, Neurologie, Beckenboden oder Sportphysiotherapie.
- Hausbesuche, Sprachen, Öffnungszeiten und wie schnell es einen Termin gibt.
- Anfahrt, Parken und ob die Praxis ohne Stufen erreichbar ist.
Kasse, Wahl und Kosten verständlich erklären
Die Kostenfrage ist für viele der Grund anzurufen. Laut Österreichischer Gesundheitskasse ist die Behandlung bei Vertragspartnern für ÖGK-Versicherte kostenlos. Bei Wahltherapeutinnen zahlen Patientinnen zuerst selbst und bekommen auf Antrag 80 Prozent des Tarifs zurück, den die ÖGK für dieselbe Leistung an Vertragspartner zahlt. Eine ärztliche Verordnung braucht es in beiden Fällen, eine Bewilligung ist laut ÖGK bis auf Weiteres nicht notwendig. Für die Einreichung verlangt die ÖGK die Verordnung, die bezahlte Honorarnote mit Leistungsangaben und einen Zahlungsnachweis.
Auf die Website gehört das in zwei, drei Sätzen und einem Link auf die Seite der Krankenkasse, damit die Information aktuell bleibt. Das passt auch zur Informationspflicht des MTD-Gesetzes: Freiberuflich Tätige müssen über Behandlungsablauf, Kosten und den Anteil informieren, den die Kasse voraussichtlich übernimmt (§ 39 Abs. 3 MTDG). Die Website ersetzt das Gespräch nicht, aber sie bereitet es vor. Wenn Sie WAHonline anbieten und die Honorarnote direkt an die Kasse schicken, ist das ein Satz wert, denn Ihre Patientinnen sparen sich damit die Einreichung.
Was darf auf der Website stehen?
Für freiberuflich tätige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verbietet § 39 Abs. 1 MTDG jede dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung. Für die Website heißt das:
- Leistungen, Methoden und Ausbildungen sachlich beschreiben, mit dem, was Patientinnen davon haben.
- Keine Heilversprechen wie „schmerzfrei in drei Einheiten“ und keine Superlative.
- Keine Vergleiche mit anderen Praxen, auch nicht beim Preis.
- Kein Geld oder andere Vorteile für Zuweisungen, das verbietet § 39 Abs. 2 MTDG ausdrücklich.
- Fotos von Patientinnen nur mit deren schriftlicher Zustimmung.
Ein ausdrückliches Verbot von Preisangaben enthält das MTD-Gesetz nicht, anders als die Werberichtlinien der Zahnärztekammer. Eine sachliche Preisliste kann daher helfen, solange sie nicht als Lockangebot oder Vergleich gestaltet ist. Bei Zweifeln im Einzelfall fragen Sie Ihren Berufsverband oder eine Rechtsberatung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Welche Seiten braucht eine Physiotherapie-Website?
| Seite | Inhalt | Warum |
|---|---|---|
| Startseite | Kasse oder Wahl, Schwerpunkte, nächster Schritt zum Termin | Die wichtigsten Antworten ohne Scrollen |
| Leistungen | Eine Seite je Schwerpunkt mit Ablauf und für wen sie passt | Wird bei Suchen nach Beschwerde und Bezirk gefunden |
| Kosten und Kasse | Preis je Einheit, Rückerstattung, Verordnung, Absageregel | Beantwortet die häufigste Telefonfrage |
| Team | Ausbildungen, Zusatzqualifikationen, Sprachen | Vertrauen ohne Anpreisung |
| Termin | Online-Buchung oder Anfrageformular | Weniger Anrufe in der Behandlungszeit |
| Anfahrt | Öffis, Parken, Zugang ohne Stufen | Wichtig für Menschen mit eingeschränkter Mobilität |
| Impressum und Datenschutz | Pflichtangaben, Umgang mit Formulardaten | Rechtliche Grundlage der Website |
Eine eigene Seite je Schwerpunkt ist der größte Hebel bei Google. Wie solche Seiten aufgebaut sind, beschreibt der Ratgeber Leistungsseiten, die Anfragen bringen. Für die Suche in der Umgebung zählen ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil und, in der Stadt, die Grundlagen aus dem Ratgeber lokales SEO in Wien.
Eine gute Schwerpunktseite beantwortet vier Fragen: Für wen ist das Angebot gedacht, wie läuft eine Einheit ab, wie viele Einheiten sind üblich, und was braucht es dafür, etwa eine Verordnung oder bequeme Kleidung. Schreiben Sie so, wie Patientinnen fragen, nicht wie im Lehrbuch. „Physiotherapie nach Knie-OP“ wird eher gesucht als „postoperative Rehabilitation der unteren Extremität“.
Bewertungen: was ist sinnvoll?
Bewertungen im Google-Profil helfen bei der Entscheidung, sie dürfen aber nicht gekauft oder gegen einen Vorteil eingeholt werden. Antworten Sie auf Bewertungen freundlich und allgemein, ohne Details zur Behandlung. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 36 MTDG gilt auch dann, wenn die Patientin selbst über ihre Beschwerden geschrieben hat. Ein Satz wie „Danke für Ihr Feedback, wir besprechen das gerne persönlich“ ist in jedem Fall unproblematisch.
Online-Termin: Buchung oder Anfrage?
Eine Online-Buchung mit freien Zeiten in Echtzeit nimmt die meisten Terminanrufe aus dem Alltag. Am besten passt die Buchung, die Ihre Praxissoftware mitbringt, weil die Termine dann direkt im Praxiskalender landen. Bietet die Software keine Buchung an, ist ein schlankes Anfrageformular eine gute Alternative: Name, Kontakt, Wunschzeiten, ob eine Verordnung vorliegt. Welche Software sich dafür eignet, steht im Ratgeber Physiotherapie-Software in Österreich.
Beschwerden und Diagnosen gehören nicht in ein freies Formularfeld. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt, und die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass ihre Verarbeitung nur mit einer Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 erlaubt ist. Die Verordnung bringen Patientinnen am besten zum ersten Termin mit, statt sie per E-Mail zu schicken. Eine klare Absageregel und ein Link zum Absagen in der Bestätigung helfen gegen leere Termine. Was ausgefallene Einheiten im Jahr kosten, lässt sich mit dem No-Show-Rechner abschätzen; er ist für Salons gebaut, die Formel funktioniert mit Ihrem Honorar je Einheit genauso.
Muss die Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 2 Abs. 2 Z 6 BaFG). Gemeint sind Dienstleistungen, die über Websites oder Apps im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden (§ 3 Z 27 BaFG). Eine reine Informationsseite fällt darunter nicht, eine Online-Buchung kann darunter fallen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Z 19 BaFG). Die meisten Einzelpraxen erfüllen das.
Sinnvoll ist eine barrierefreie Website trotzdem, und zwar gerade in der Physiotherapie: Viele Ihrer Patientinnen sind älter, haben Schmerzen, schlechte Augen oder bedienen das Handy mit einer Hand. Große Schrift, gute Kontraste, beschriftete Formularfelder und eine Buchung, die sich auch mit der Tastatur bedienen lässt, helfen allen. Was das Gesetz genau verlangt, steht im Ratgeber Barrierefreiheitsgesetz und Website. Einen ersten technischen Eindruck Ihrer bestehenden Seite gibt der Barrierefreiheits-Check.
Datenschutz: was die Praxis-Website braucht
- Verschlüsselte Verbindung auf allen Seiten, Formulare nur über HTTPS.
- Formulardaten nicht länger aufheben als nötig, und klar sagen, wo sie landen.
- Eingebettete Karten, Videos oder Statistik nur mit Einwilligung, wenn sie Cookies setzen. Wann ein Banner nötig ist, erklärt der Ratgeber Cookie-Banner nach TKG 2021.
- Hosting und E-Mail bei Anbietern mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Impressum und Datenschutzerklärung, die zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passen.
Was kostet eine Website für eine Physiotherapiepraxis?
Unsere Festpreise, netto: Eine Start-Website mit bis zu fünf Seiten kostet 1.490 €, eine Firmenwebsite mit eigener Seite je Leistung ab 2.490 €, eine Website mit Online-Terminbuchung oder mehreren Sprachen ab 4.490 €. Die Kosten für das Buchungsmodul Ihrer Praxissoftware kommen dazu und sind beim Anbieter zu erfragen. Laufende Änderungen wie Urlaubszeiten übernehmen wir auf Wunsch in der Website-Betreuung. Wie unsere Websites für Betriebe in Wien aussehen, zeigt die Seite Website erstellen lassen.
Ihr nächster Schritt
Schreiben Sie die fünf Fragen auf, die Ihre Praxis am Telefon am häufigsten hört. Genau diese gehören auf die Startseite. Was wir für Praxen und Gesundheitsberufe übernehmen, steht auf der Seite Gesundheit und Praxen. Für eine Einschätzung Ihrer bestehenden Website oder ein Angebot für eine neue schreiben Sie uns über die Anfrage.
Häufige Fragen zum Thema
Darf ich Preise auf meiner Physiotherapie-Website angeben?
Das MTD-Gesetz 2024 enthält kein ausdrückliches Verbot von Preisangaben. Verboten sind nach § 39 Abs. 1 MTDG vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisungen. Eine sachliche Preisliste ohne Vergleich und ohne Lockangebote ist deshalb in der Regel unproblematisch. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Berufsverband oder eine Rechtsberatung.
Wie viel bekommen Patienten bei einer Wahlphysiotherapeutin zurück?
Laut ÖGK 80 Prozent des Tarifs, den die Kasse einer Vertragsphysiotherapeutin für dieselbe Leistung bezahlt. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung, die bezahlte Honorarnote mit den verlangten Angaben und ein Zahlungsnachweis. Andere Krankenversicherungsträger können abweichende Regeln haben.
Brauche ich eine Online-Terminbuchung?
Nicht zwingend. Sie lohnt sich, wenn viele Terminanrufe in die Behandlungszeit fallen. Am besten passt die Buchung Ihrer Praxissoftware. Ohne sie ist ein schlankes Anfrageformular mit Wunschzeiten eine günstige Alternative, bei der Sie jeden Termin selbst bestätigen.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für meine Praxis-Website?
Nur wenn über die Website ein Vertrag mit Verbraucherinnen zustande kommt, etwa über eine Online-Buchung, und Ihre Praxis kein Kleinstunternehmen ist. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen. Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll, weil viele Patientinnen davon profitieren.
Quellen
Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.