Recht & Sicherheit

Ruhepausen und Ruhezeiten: Was das AZG vorschreibt

Arda Özkan, Software-Architekt6 Min. Lesezeit
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Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, braucht eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten (§ 11 AZG). Nach Arbeitsende stehen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu (§ 12 AZG), dazu jede Woche 36 Stunden Wochenend- oder Wochenruhe (§§ 3 und 4 ARG). Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen nur innerhalb enger Grenzen abweichen. Dieser Artikel ordnet die Regeln, zeigt typische Verstöße und wie eine Zeiterfassung sie früh sichtbar macht, Stand Oktober 2026.

Pause, Ruhezeit, Wochenruhe: drei verschiedene Dinge

BegriffWas es istMindestmaßGrundlage
RuhepauseUnterbrechung während des Arbeitstags30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Tagesarbeitszeit§ 11 Abs. 1 AZG
Tägliche RuhezeitZeit zwischen Ende und Beginn der Arbeit11 Stunden ununterbrochen§ 12 Abs. 1 AZG
WochenendruheWöchentliche Ruhe, in die der Sonntag fällt, Beginn spätestens Samstag 13 Uhr36 Stunden§ 3 ARG
WochenruheRuhe für Beschäftigte, die laut Einteilung am Wochenende arbeiten, mit einem ganzen Wochentag36 Stunden§ 4 ARG
ErsatzruheAusgleich für Arbeit während der wöchentlichen RuhezeitIm Ausmaß der Arbeit innerhalb von 36 Stunden vor Arbeitsbeginn in der nächsten Woche§ 6 ARG

Das Arbeitszeitgesetz regelt Pausen und die tägliche Ruhezeit, das Arbeitsruhegesetz die Ruhe am Wochenende und an Feiertagen. Für die Aufzeichnung heißt das: Ein System, das nur Stunden pro Tag summiert, reicht nicht. Es muss auch die Abstände zwischen den Diensten sichtbar machen. Wie die Aufzeichnung allgemein aussehen muss, beschreibt der Ratgeber Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich.

Wann und wie lange muss die Pause sein?

Beträgt die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, ist sie durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen (§ 11 Abs. 1 AZG). Die Arbeitsinspektion präzisiert: Die Pause ist spätestens nach sechs Stunden zu gewähren. Sie muss echte Freizeit sein, die Beschäftigten müssen den Arbeitsplatz verlassen dürfen, und Lage und Dauer müssen vorab bekannt sein oder selbst eingeteilt werden können. Arbeitsbereitschaft ersetzt die Pause nicht.

Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit, sofern etwa der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht. Wer genau sechs Stunden arbeitet, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf eine Pause; Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen.

Teilen und verkürzen

  • Statt einer halben Stunde sind zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei zu je 10 Minuten zulässig, wenn es im Interesse der Beschäftigten liegt oder betrieblich notwendig ist. Gibt es einen Betriebsrat, braucht es seine Zustimmung (§ 11 Abs. 1 und 2 AZG).
  • Eine andere Teilung ist per Betriebsvereinbarung möglich, ohne Betriebsrat nur mit Zulassung durch das Arbeitsinspektorat. Ein Teil muss mindestens zehn Minuten dauern.
  • Eine Verkürzung auf mindestens 15 Minuten kann die Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, das Arbeitsinspektorat zulassen (§ 11 Abs. 5 AZG). Weniger als 15 Minuten oder ein völliger Entfall sind laut Arbeitsinspektion nicht zulässig.
  • Bei durchlaufender Schichtarbeit mit Wechselschichten treten Kurzpausen an die Stelle der Ruhepause. Kurzpausen gelten als Arbeitszeit (§ 11 Abs. 3 und 6 AZG).
  • Wer Nachtschwerarbeit leistet, hat jede Nacht Anspruch auf eine Kurzpause von mindestens zehn Minuten (§ 11 Abs. 4 AZG).

Elf Stunden Ruhe zwischen zwei Diensten

Nach Ende der Tagesarbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren (§ 12 Abs. 1 AZG). Der Kollektivvertrag kann sie auf mindestens acht Stunden verkürzen. Dann ist die Verkürzung innerhalb der nächsten zehn Kalendertage durch eine längere Ruhezeit auszugleichen, und unter zehn Stunden darf nur verkürzt werden, wenn der Kollektivvertrag weitere Maßnahmen zur Erholung vorsieht (§ 12 Abs. 2 AZG).

Für Küche und Service im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe gibt es bei geteilten Diensten eine eigene Regel mit acht Stunden Mindestruhe (§ 12 Abs. 2a AZG). Sie ist im Ratgeber Zeiterfassung in der Gastronomie genauer beschrieben.

ArbeitsendeFrühester Beginn bei elf Stunden RuhezeitHinweis
17:0004:00Unkritisch bei normalen Tagdiensten
22:0009:00Typisch nach Abendveranstaltungen oder Spätdienst
23:3010:30Ein Frühdienst um 07:00 wäre nur mit Verkürzung nach Kollektivvertrag zulässig
01:0012:00Nach Nachtarbeit wird die nächste Schicht oft zu früh geplant

Die Tabelle ist eine Beispielrechnung ohne Verkürzung nach Kollektivvertrag. Gerade bei kurzfristig getauschten Diensten fällt eine zu kurze Ruhezeit selten auf, solange niemand die Abstände nachrechnet.

Wochenendruhe, Wochenruhe und Ersatzruhe

Jede Woche gebührt eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag fällt. Sie beginnt spätestens am Samstag um 13 Uhr, bei unbedingt notwendigen Abschluss-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten spätestens um 15 Uhr (§ 3 Abs. 1 und 2 ARG). Arbeit in dieser Zeit ist nur erlaubt, soweit das Arbeitsruhegesetz Ausnahmen zulässt.

Wer nach seiner Arbeitszeiteinteilung am Wochenende arbeitet, hat stattdessen Anspruch auf 36 Stunden Wochenruhe, die einen ganzen Wochentag einschließen muss (§ 4 ARG). Wird jemand während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, steht ihm in der folgenden Woche Ersatzruhe zu, und zwar im Ausmaß der Arbeit, die innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn der nächsten Woche geleistet wurde. Die Ersatzruhe wird auf die Wochenarbeitszeit angerechnet (§ 6 Abs. 1 ARG).

Was kosten Verstöße?

VerstoßStrafrahmen je FallGrundlage
Ruhepausen oder Kurzpausen nicht gewährt72 bis 1.815 €, im Wiederholungsfall 145 bis 1.815 €§ 28 Abs. 2 Z 2 AZG
Tägliche Ruhezeit oder Ausgleich für Verkürzungen nicht gewährt72 bis 1.815 €, im Wiederholungsfall 145 bis 1.815 €§ 28 Abs. 2 Z 3 AZG
Wiederholungsfall mit weniger als acht Stunden Ruhezeit, soweit nicht zulässig218 bis 3.600 €§ 28 Abs. 4 AZG

Die Strafen verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde. Daneben stehen die Strafen für fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen, die im Ratgeber zur Aufzeichnungspflicht aufgelistet sind. Wer die Pausen nicht aufzeichnet, kann im Zweifel auch nicht belegen, dass sie gewährt wurden.

Muss die Pause aufgezeichnet werden?

Grundsätzlich ja, mit Beginn und Ende. Die Pflicht entfällt, wenn per Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, per schriftlicher Einzelvereinbarung entweder Beginn und Ende der Pausen festgelegt sind oder die Pausen innerhalb eines festgelegten Zeitraums genommen werden können, und wenn davon nicht abgewichen wird (§ 26 Abs. 5 AZG). Eine Mittagspause von 12 bis 12:30 Uhr im Vertrag reicht also nur, wenn sie auch tatsächlich so stattfindet.

Wie eine Zeiterfassung Verstöße früh sichtbar macht

  • Hinweis, wenn ein Tag mehr als sechs Stunden ohne gestempelte Pause hat.
  • Hinweis, wenn zwischen Gehen und nächstem Kommen weniger als elf Stunden liegen.
  • Tagessummen über zehn oder zwölf Stunden auf einen Blick, je nach Arbeitszeitmodell.
  • Monatsübersicht je Person, damit Muster auffallen und nicht nur Einzelfälle.
  • Korrekturen nur mit Protokoll, damit nachvollziehbar bleibt, wer eine Pause nachgetragen hat.

In Astra Zeit starten Beschäftigte ihre Pause direkt am Terminal mit PIN. Fehlt die Pflichtpause, ergänzt das System sie nach der eingestellten Regel. Das ist praktisch, wenn Pausen fix vereinbart sind, ersetzt aber nicht die Pause selbst: Wurde tatsächlich durchgearbeitet, gehört der Eintrag korrigiert und das Thema im Team angesprochen. Welche Hinweise und Auswertungen Sie darüber hinaus brauchen, klären wir in der Demo. Ob ein Terminal oder eine App für Ihr Team besser passt, zeigt der Ratgeber Zeiterfassung: Terminal oder App?.

Sonderfälle, die eigene Regeln haben

  • Jugendliche unter 18 Jahren: Für sie gilt das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Die Verkürzung der Ruhezeit in der Gastronomie gilt laut Arbeitsinspektion nicht für Jugendliche.
  • Gleitzeit: Pausen und Ruhezeiten gelten unverändert, auch wenn Beschäftigte Beginn und Ende selbst wählen. Mehr dazu im Ratgeber Gleitzeit richtig aufzeichnen.
  • Hotellerie mit Saisonbetrieb: Bei verkürzter Ruhezeit nach § 12 Abs. 2a AZG ist Selbstaufzeichnung nicht zulässig. Mehr zur Branche auf der Seite Hotellerie und Tourismus.
  • Baustellen mit langen Anfahrten: Wann die Fahrt zur Arbeitszeit zählt, beschreibt der Ratgeber Arbeitszeit auf der Baustelle.
  • Lenkerinnen und Lenker: Für sie enthält das Arbeitszeitgesetz eigene Bestimmungen zu Lenkpausen und Ruhezeiten.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie die Aufzeichnungen eines Monats und rechnen Sie bei drei Personen mit wechselnden Diensten die Abstände zwischen Gehen und Kommen nach. Liegt einer unter elf Stunden, wissen Sie, wo Sie ansetzen müssen. Wenn Sie das künftig nicht mehr händisch prüfen wollen, schicken Sie uns über das Anfrageformular eine kurze Beschreibung Ihrer Dienstzeiten; Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung, ob unsere Zeiterfassung für die Gastronomie zu Ihrem Betrieb passt. Einen allgemeinen Überblick gibt der Digitalisierungs-Check.

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich bei genau sechs Stunden Arbeit eine Pause machen?

Nach dem Gesetz nicht. Die Pflicht zur Ruhepause von 30 Minuten beginnt bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden (§ 11 Abs. 1 AZG). Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen.

Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?

In der Regel nicht. Die Ruhepause zählt laut Arbeitsinspektion nicht zur Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, etwa im Kollektivvertrag. Kurzpausen bei Wechselschicht und Nachtschwerarbeit gelten dagegen als Arbeitszeit.

Darf die Pause am Ende des Arbeitstags liegen?

Nein. Die Pause soll die Arbeitszeit unterbrechen und ist laut Arbeitsinspektion spätestens nach sechs Stunden zu gewähren. Eine halbe Stunde früher Schluss zu machen ersetzt sie nicht.

Wie viele Stunden müssen zwischen zwei Diensten liegen?

Mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 12 Abs. 1 AZG). Ein Kollektivvertrag kann auf bis zu acht Stunden verkürzen, dann ist innerhalb von zehn Kalendertagen auszugleichen. Für geteilte Dienste in Küche und Service der Gastronomie gilt eine eigene Regel.

Darf die Pause ganz entfallen, wenn alle einverstanden sind?

Nein. Eine Verkürzung auf mindestens 15 Minuten ist nur per Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, mit Zulassung des Arbeitsinspektorats möglich. Weniger als 15 Minuten oder ein Entfall sind laut Arbeitsinspektion nicht zulässig.

Quellen

Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.

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