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Arbeitszeit auf der Baustelle: Wie zeichnet man sie richtig auf?

Arda Özkan, Software-Architekt6 Min. Lesezeit
Symbolbild: Fachkraft mit Laptop in einer technischen WerkstattSymbolbild

Auf der Baustelle gilt dieselbe Aufzeichnungspflicht wie im Büro: Beginn, Ende und Pausen der tatsächlich geleisteten Arbeit (§ 26 AZG). Schwierig machen es wechselnde Einsatzorte, Fahrten mit dem Firmenbus und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, der Teilzeitkräfte samt Ausmaß und Lage der Arbeitszeit und Einsatzort vorab zu melden sind (§ 22 Abs. 2a BUAG). Dieser Artikel zeigt, was festgehalten werden sollte und welche Werkzeuge dafür passen, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Gilt auf der Baustelle etwas anderes als im Betrieb?

Grundsätzlich nicht. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch auf der Baustelle: höchstens zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche, im Durchschnitt von 17 Wochen höchstens 48 Stunden (§ 9 AZG), eine Pause bei mehr als sechs Stunden und elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Wie lang Pausen und Ruhezeiten genau sein müssen, steht im Ratgeber Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem AZG. Die allgemeine Aufzeichnungspflicht und die Strafen beschreibt der Ratgeber Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich.

Zwei Dinge sind am Bau anders: Die Kollektivverträge für Bauindustrie und Baugewerbe enthalten eigene Regeln, etwa zur Verteilung der Arbeitszeit und zu Fahrten. Und der Urlaub läuft für Bauarbeiter nicht nach dem Urlaubsgesetz, sondern über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Bei Details zum Kollektivvertrag verweisen wir auf den jeweils geltenden Text.

Wann ist die Fahrt Arbeitszeit?

Der Oberste Gerichtshof unterscheidet zwischen Wegzeit und Reisezeit (OGH 9 ObA 109/03z). Wegzeit ist die Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück; sie zählt nicht zur Arbeitszeit. Ob sie ausnahmsweise vergütet wird, hängt von Einzel- oder Kollektivvertrag ab. Reisezeiten sind dagegen Zeiten, in denen jemand im Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort verlässt, um anderswo zu arbeiten; sie zählen laut OGH zur zu entlohnenden Arbeitszeit. Bei Bauarbeiten wird im Zweifel angenommen, dass die jeweilige Baustelle die Arbeitsstätte ist.

SituationZählt als Arbeitszeit?Hinweis
Von zu Hause direkt zur Baustelle und zurückGrundsätzlich neinWegzeit nach OGH 9 ObA 109/03z; Vergütung nur, wenn Vertrag oder KV das vorsehen
Vorübergehende Abordnung an einen anderen OrtJa, als ReisezeitBeginn und Ende der Reise getrennt von der Arbeit festhalten
Im Lager auf Anweisung Material ladenJa, das ist ArbeitBeginn im Lager aufzeichnen, nicht erst auf der Baustelle
Kollegen im Auftrag mit dem Firmenbus fahrenKollektivvertrag prüfenDer KV regelt, wie solche Lenkzeiten zu behandeln sind

Die WKO weist darauf hin, dass der OGH in einem Einzelfall auf Grund besonderer Umstände Wegzeiten als Arbeitszeit gewertet hat, die Grundregel aber weiter gilt (9 ObA 8/18v). Für die Praxis empfiehlt sich deshalb: Halten Sie Abfahrt, Ankunft und Arbeitsbeginn getrennt fest. Dann lässt sich jede Fahrt später richtig einordnen, auch wenn der Fall strittig wird.

Wer gibt auf der Baustelle Auskunft?

Die Aufzeichnungen sind in der Betriebsstätte zu führen (§ 26 Abs. 1 AZG). Auf der Baustelle selbst kontrolliert zusätzlich die BUAK. Ihre Bediensteten dürfen Baustellen betreten, von allen dort Beschäftigten Auskünfte einholen und vom Arbeitgeber Einsicht in die erforderlichen Unterlagen verlangen, dazu zählen auch Lohnunterlagen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (§ 23a Abs. 3 BUAG).

Der wichtigste Satz für die Organisation steht am Ende dieser Bestimmung: Ist der Arbeitgeber nicht auf der Baustelle, muss er dafür sorgen, dass eine anwesende Person die Auskünfte erteilt und Einsicht in die Unterlagen gewährt. In der Praxis ist das meist der Polier oder die Vorarbeiterin. Wenn die Stundenzettel im Büro in einer Mappe liegen, kann diese Person nichts zeigen. Ein digitaler Zugriff am Tablet oder Handy löst das Problem.

Was die BUAK zur Arbeitszeit wissen will

  • Bauarbeiter sind bei Aufnahme der Tätigkeit binnen zwei Wochen mit allen Lohnangaben zu melden, die für die Zuschläge maßgeblich sind (§ 22 Abs. 1 BUAG).
  • Danach sind die Lohnangaben und ihre Änderungen für jeden Kalendermonat zwischen dem 1. und 15. des Folgemonats zu melden (§ 22 Abs. 2 und 4 BUAG).
  • Teilzeit und fallweise Beschäftigte sind spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit zu melden, mit Ausmaß und Lage der Arbeitszeit und dem Einsatzort. Jede Änderung davon ist vor der Änderung zu melden (§ 22 Abs. 2a BUAG).
  • Die Meldungen laufen über die Webanwendungen der BUAK (§ 22 Abs. 6 BUAG).

Warum das für die Zeiterfassung zählt: Verletzt ein Arbeitgeber die Meldepflicht für Teilzeitkräfte, berechnet die BUAK die Zuschläge auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung für den laufenden und die zwei vorangegangenen Monate. Die Nachforderung wird storniert, wenn der Arbeitgeber binnen vier Wochen mit Unterlagen das Ausmaß der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit nachweist (§ 22 Abs. 5a BUAG). Saubere Arbeitszeitaufzeichnungen sind hier das Beweismittel.

Was gehört in jeden Datensatz von der Baustelle?

  1. Datum, Name und Baustelle oder Auftrag, damit sich die Zeiten später dem Einsatzort zuordnen lassen.
  2. Abfahrt und Ankunft getrennt vom Arbeitsbeginn, wenn mit dem Firmenbus oder vom Lager aus gefahren wird.
  3. Beginn und Ende der Arbeit sowie der Pausen, mit der tatsächlichen Uhrzeit und nicht gerundet.
  4. Bei Teilzeitkräften die gemeldete Lage der Arbeitszeit, damit Abweichungen vor der Änderung an die BUAK gemeldet werden können.
  5. Unterbrechungen wegen Schlechtwetter als eigene Kennzeichnung, damit die Lohnverrechnung sie gesondert behandeln kann.
  6. Korrekturen mit Datum, Grund und Namen der Person, die korrigiert hat, etwa des Poliers.

Urlaub am Bau: Anwartschaften statt Urlaubsjahr

Für Bauarbeiter gilt der Urlaub nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Für 52 Anwartschaftswochen in einem Kalenderjahr gebühren 30 Werktage, ab 1.040 Anwartschaftswochen 36 Werktage, und der Anspruch entsteht anteilig zu den zurückgelegten Beschäftigungswochen (§ 4 BUAG). Laut BUAK gilt als Anwartschaftswoche eine Kalenderwoche mit Beschäftigungszeiten an fünf Arbeitstagen, und der Urlaub ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Wie Urlaub außerhalb des Baus verwaltet wird, beschreibt der Ratgeber Urlaubsanspruch digital verwalten.

Stundenzettel, App, Terminal oder Protokoll?

WerkzeugStärkenSchwächenPasst für
Papier-StundenzettelKeine Technik, überall nutzbarOft am Wochenende nachgetragen, auf der Baustelle nicht zur Hand, händisch abtippenSehr kleine Teams mit fixen Zeiten
App am HandyErfassung direkt vor Ort, auch bei wechselnden BaustellenEigenes Handy nötig; Standortdaten werfen Datenschutzfragen aufMonteure und kleine Partien auf vielen Baustellen
Terminal im Bauhof oder ContainerSchnell, für alle gleich, keine privaten GeräteNur dort, wo das Terminal steht und Internet hatBauhof, Werkstatt, große Baustellen mit Container
Zeit im AuftragsprotokollZeit, Material und Fotos je Auftrag in einem SchrittErsetzt allein nicht die Aufzeichnung von Pausen und FahrtenRegiearbeiten und Kleinaufträge

Wer per App den Standort mitspeichert, sollte vorher prüfen, ob das nötig ist und ob es eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine Betriebsvereinbarung braucht. Die Details stehen im Ratgeber Zeiterfassung und Datenschutz. Ausführlicher vergleicht der Ratgeber Zeiterfassung: Terminal oder App? beide Wege, Anbieter und Preismodelle zeigt der Zeiterfassung-Vergleich.

Welche Lösung von Astra IT Solutions passt am Bau?

Ehrlich gesagt hängt das vom Betrieb ab. Astra Zeit ist für feste Standorte gebaut: Ein Tablet wird zum Terminal, Mitarbeiter stempeln mit PIN, Pausen und Krankmeldung gehen auf Knopfdruck, Urlaub läuft über das Portal, Berichte gehen als PDF, Excel oder CSV an die Lohnverrechnung. Das passt für Bauhof, Werkstatt und Büro. Ein Stempeln am eigenen Handy von unterwegs beschreibt das Produkt nicht; Terminals sind bewusst an ein Gerät gebunden. Für Partien, die jeden Tag auf einer anderen Baustelle sind, ist Astra Zeit deshalb nur bedingt geeignet. Wie das System in drei Betrieben aus Großhandel und Gastronomie läuft, zeigt das Projekt Zeiterfassung mit Kiosk für mehrere Betriebe.

Für wechselnde Einsatzorte ist Astra Craft Pro die naheliegendere Wahl. Dort erfassen Monteure Zeit, Material und Fotos im Protokoll am Handy, auch im Keller ohne Netz; das Protokoll wird übertragen, sobald wieder Empfang da ist. Dazu kommt ein Modul für Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und Abwesenheiten mit Stundenexport als PDF, das im Paket Professional enthalten ist und sich zu Starter dazubuchen lässt. Kalkulationen nach ÖNORM-Leistungsverzeichnissen kann Craft Pro nicht. Weder Astra Zeit noch Craft Pro übernimmt die Meldungen an die BUAK, diese bleiben bei Ihrer Lohnverrechnung. Mehr zur Branche steht auf der Seite Bau und Baugewerbe, wie Baustellendokumentation digital funktioniert, im Ratgeber zum digitalen Bautagebuch.

Ihr nächster Schritt

Rechnen Sie aus, wie viele Stunden Ihr Büro jeden Monat mit dem Abtippen und Prüfen von Stundenzetteln verbringt. Der Büroaufwand-Rechner macht daraus mit Ihren eigenen Zahlen einen Jahreswert. Wenn Sie wissen wollen, ob Astra Zeit, Craft Pro oder keines von beiden zu Ihren Baustellen passt, beschreiben Sie uns kurz Ihre Partien und Einsatzorte über das Anfrageformular. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung.

Häufige Fragen zum Thema

Ist die Fahrt zur Baustelle Arbeitszeit?

Die Fahrt von der Wohnung zur Baustelle und zurück ist nach der Rechtsprechung des OGH grundsätzlich Wegzeit und keine Arbeitszeit, weil bei Bauarbeiten im Zweifel die Baustelle die Arbeitsstätte ist (9 ObA 109/03z). Reisezeiten bei einer vorübergehenden Abordnung an einen anderen Ort zählen dagegen zur Arbeitszeit. Ob Wegzeiten vergütet werden, regeln Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag.

Müssen die Arbeitszeitaufzeichnungen auf der Baustelle liegen?

Das Arbeitszeitgesetz verlangt Aufzeichnungen in der Betriebsstätte. Bei einer Baustellenkontrolle der BUAK muss aber eine anwesende Person Auskunft geben und Einsicht in die erforderlichen Unterlagen gewähren, wenn der Arbeitgeber nicht vor Ort ist (§ 23a Abs. 3 BUAG). Ein digitaler Zugriff für den Polier ist deshalb sinnvoll.

Was muss ich der BUAK zur Arbeitszeit melden?

Für Teilzeit und fallweise Beschäftigte spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit sowie den Einsatzort, und jede Änderung davon vor der Änderung (§ 22 Abs. 2a BUAG). Für alle Bauarbeiter kommen die monatlichen Meldungen der Lohnangaben dazu.

Gilt das Urlaubsgesetz für Bauarbeiter?

Nein. Für Arbeitsverhältnisse nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz gilt das Urlaubsgesetz nicht. Der Urlaub entsteht dort nach Anwartschaftswochen im Kalenderjahr und wird über die BUAK abgerechnet (§ 4 BUAG).

Darf ich die Arbeitszeit am Bau per GPS-App erfassen?

Das ist nicht grundsätzlich verboten, aber datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Standortdaten von Beschäftigten können nach der Verordnung der Datenschutzbehörde eine Datenschutz-Folgenabschätzung auslösen, und in Betrieben mit Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung nötig sein. Prüfen Sie zuerst, ob die Angabe der Baustelle statt des genauen Standorts reicht.

Quellen

Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.

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