Website für Steuerberater: was Mandanten erwarten
Eine Website für Steuerberater muss drei Fragen schnell beantworten: Betreuen Sie Betriebe wie meinen? Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Wie komme ich zu einem ersten Termin? Dazu kommen Pflichtangaben nach dem E-Commerce-Gesetz mit Kammer und Berufsbezeichnung sowie die Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017, die bei Referenzen und Bewertungen Grenzen setzt. Eine Kanzlei-Website mit eigener Seite je Leistung beginnt bei uns bei 2.490 € netto, mit Online-Terminbuchung bei 4.490 €.
Was Mandanten auf einer Kanzlei-Website suchen
Wer eine Steuerberatung sucht, hat meist einen Anlass: eine Gründung, einen Wechsel, weil die bisherige Kanzlei nicht mehr passt, eine erste Anstellung von Mitarbeitern oder einen Brief vom Finanzamt. Die Website wird dann mit einer Frage im Kopf gelesen: Ist das die richtige Kanzlei für mich?
- Für welche Branchen und Rechtsformen arbeitet die Kanzlei, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH?
- Welche Leistungen gibt es, und was davon mache ich selbst?
- Wie kommen meine Belege in die Kanzlei, digital oder auf Papier?
- Wie schnell bekomme ich eine Antwort, und wer ist mein Ansprechpartner?
- Wie läuft ein Wechsel ab, und was brauche ich dafür?
- Wo ist die Kanzlei, und geht ein Termin auch online?
Viele Kanzlei-Websites listen Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss. Das stimmt, unterscheidet aber keine Kanzlei von der nächsten. Unterscheidbar wird eine Website durch konkrete Aussagen: für welche Branchen Sie wirklich arbeiten, wie die Übergabe der Belege abläuft und wie die Kommunikation organisiert ist.
Welche Seiten eine Steuerberater-Website braucht
| Seite | Inhalt | Warum |
|---|---|---|
| Startseite | Für wen die Kanzlei arbeitet, Standort, ein klarer Weg zum Erstgespräch | Hier entscheidet sich, ob jemand weiterliest |
| Eine Seite je Leistung | Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss, Gründung, Beratung mit Ablauf und typischen Fragen | Wird bei konkreten Suchen gefunden |
| Branchenseiten | Nur für Branchen, in denen Sie wirklich Schwerpunkt haben | Zeigt Erfahrung, ohne Mandanten zu nennen |
| Zusammenarbeit | Belegübergabe, Portal, Stichtage, Erreichbarkeit | Nimmt die Sorge vor dem Wechsel |
| Team | Personen mit Berufsbezeichnung und Schwerpunkt | Vertrauen entsteht über Menschen |
| Kontakt und Termin | Formular, Telefon, Online-Termin, Anfahrt | Der eigentliche Zweck der Website |
| Impressum und Datenschutz | Pflichtangaben, Offenlegung, Datenschutzerklärung | Gesetzliche Pflicht |
Die Seiten je Leistung sind die wichtigsten. Wer nach Lohnverrechnung für einen Gastronomiebetrieb sucht, soll auf einer Seite landen, die genau das beantwortet, und nicht auf einer Startseite mit zwölf Punkten. Wie solche Seiten aufgebaut sind, beschreibt der Ratgeber Leistungsseiten, die Anfragen bringen.
Was das Berufsrecht für die Website bedeutet
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater gelten das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) und die Richtlinien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW). Für die Website sind vor allem folgende Punkte wichtig:
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Berufsbezeichnung | Steuerberater oder Steuerberaterin, auch in Verbindung mit Wirtschaftstreuhänder | § 73 WTBG 2017 |
| Impressum | Kammer, Berufsbezeichnung, Mitgliedstaat der Verleihung und Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften samt Zugang | § 5 Abs. 1 Z 6 ECG |
| Preise | Wenn Preise genannt werden, klar angeben, ob sie brutto oder netto sind | § 5 Abs. 2 ECG |
| Verschwiegenheit | Keine Mandantennamen, Fallbeispiele oder Details in Antworten auf Bewertungen ohne Entbindung | § 80 WTBG 2017 |
| Honorar | Ausschließliche Erfolgshonorare sind unzulässig, ein Versprechen wie „Sie zahlen nur bei Erfolg“ gehört nicht auf die Website | § 8 WT-AARL 2017-KSW |
Eine eigene Bestimmung zur Werbung haben wir weder im WTBG 2017 noch in der aktuellen Fassung der Allgemeinen Auftragsrichtlinien der KSW gefunden. Sachlich und nachprüfbar zu bleiben ist trotzdem die sichere Linie. Bei Grenzfällen, etwa Vergleichen mit anderen Kanzleien, fragen Sie die KSW. Welche Angaben ein Impressum allgemein braucht, steht im Ratgeber Impressum und Offenlegung in Österreich.
Online-Termin oder Anfrageformular?
Viele Interessenten suchen gezielt nach einem Steuerberater, bei dem sie online einen Termin buchen können. Eine Online-Buchung passt gut für ein Erstgespräch mit fixer Dauer, etwa 30 Minuten vor Ort oder per Video. Für alles andere, vom Wechsel bis zur einmaligen Frage, ist ein gut gebautes Anfrageformular meist besser, weil Sie vorher sehen, worum es geht.
- Anliegen: Gründung, Wechsel, laufende Betreuung, einmalige Frage.
- Rechtsform und Branche.
- Grobe Größe: Zahl der Mitarbeiter, ungefähre Belege pro Monat.
- Welche Buchhaltungs- oder Kassensoftware schon im Einsatz ist.
- Wunsch nach Rückruf, E-Mail oder Termin.
Was nicht ins Formular gehört: Steuernummern, Bescheide, Kontoauszüge. Für Unterlagen gibt es nach dem ersten Gespräch einen sicheren Weg, etwa das Portal Ihrer Kanzleisoftware. Je weniger ein Formular abfragt, desto weniger müssen Sie schützen. Wenn Anfragen automatisch vorsortiert werden sollen, gilt die Verschwiegenheit auch für die eingesetzten Werkzeuge. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Ratgeber Kanzlei und Steuerberatung automatisieren.
Gefunden werden: Google, Bewertungen und KI-Assistenten
Die meisten Mandanten suchen lokal, etwa nach einer Steuerberatung in ihrem Bezirk. Dafür zählen ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit denselben Daten wie auf der Website, eine klare Standortangabe und Seiten, die Ihre Schwerpunkte erklären. Wie das Profil richtig gepflegt wird, steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren, wie lokale Suche in Wien funktioniert, im Ratgeber lokales SEO in Wien.
Bei Bewertungen ist die Verschwiegenheit der heikelste Punkt. Schon die Bestätigung, dass jemand Mandant ist, kann zu viel sein. Eine sichere Antwort auf eine kritische Bewertung lautet sinngemäß: Danke für die Rückmeldung, aus Gründen der Verschwiegenheit können wir hier nicht auf Einzelheiten eingehen, bitte melden Sie sich direkt bei uns.
Immer mehr Menschen fragen auch KI-Assistenten nach einer passenden Kanzlei. Diese Assistenten greifen auf Websites zurück, die klar sagen, wer was für wen macht. Wie Sie dort auftauchen, beschreibt der Ratgeber Von KI-Assistenten empfohlen werden.
Technik, Datenschutz und Barrierefreiheit
- Schnelle Ladezeit und gute Darstellung am Handy, denn viele lesen die Website zuerst unterwegs.
- Ein Cookie-Banner nur, wenn Sie Dienste einsetzen, die eine Einwilligung brauchen. Was das TKG 2021 dazu sagt, steht im Ratgeber Cookie-Banner nach TKG 2021.
- Formulare verschlüsselt, Speicherung in der EU, klare Löschregeln für Anfragen, aus denen kein Mandat wird.
- Gut lesbare Schrift, ausreichender Kontrast und eine Bedienung ohne Maus. Ob das Barrierefreiheitsgesetz Sie betrifft, klärt der Ratgeber Barrierefreiheitsgesetz und Website.
- Regelmäßige Updates, damit Formulare und Plugins keine Lücke werden.
Was eine Kanzlei-Website kostet
| Umfang | Inhalt | Preis bei Astra (netto) |
|---|---|---|
| Start-Website | Bis 5 Seiten, Kontaktformular, Impressum und Datenschutz | 1.490 € Festpreis |
| Firmenwebsite | Eigene Seite je Leistung und Branche, Team, Zusammenarbeit | ab 2.490 € |
| Website mit Funktionen | Zusätzlich Online-Terminbuchung, Rechner oder mehrere Sprachen | ab 4.490 € |
Für eine Kanzlei mit mehreren Leistungen ist meist die Firmenwebsite der passende Umfang. Ob sich die Investition rechnet, zeigt der Anfragen-Potenzial-Rechner mit Ihren eigenen Zahlen. Alle Pakete im Detail stehen unter Preise. Bei Kanzleien gehen wir vom Berufsrecht aus, nicht von einer Vorlage.
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie Ihre jetzige Website mit dem SEO-Check und notieren Sie die drei Fragen, die neue Mandanten im Erstgespräch am häufigsten stellen. Genau diese Antworten gehören auf die Website. Für ein Angebot beschreiben Sie uns Ihre Leistungen und Schwerpunkte unter Website erstellen lassen; Sie erhalten eine schriftliche Ersteinschätzung mit Festpreis. Was wir für Kanzleien über die Website hinaus machen, etwa beim Belegeingang oder der IT-Sicherheit, steht unter Kanzleien und Beratung.
Häufige Fragen zum Thema
Was muss im Impressum einer Steuerberatungskanzlei stehen?
Neben den allgemeinen Angaben nach § 5 ECG wie Name, Anschrift und Kontakt verlangt § 5 Abs. 1 Z 6 ECG für reglementierte Berufe die Kammer, die Berufsbezeichnung, den Mitgliedstaat, in dem sie verliehen wurde, und einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften samt Zugang zu ihnen.
Darf ich Mandanten als Referenz auf der Website nennen?
Nur mit Entbindung von der Verschwiegenheit. § 80 WTBG 2017 verpflichtet zur Verschwiegenheit über anvertraute Angelegenheiten. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie Namen, Logos oder Fallbeispiele zeigen.
Lohnt sich eine Online-Terminbuchung für Steuerberater?
Für Erstgespräche mit fixer Dauer oft ja, weil Interessenten sofort einen Termin sehen. Für Wechsel oder komplexe Anliegen ist ein Anfrageformular meist besser, weil Sie vorab wissen, worum es geht und wer im Team zuständig ist.
Darf ich Preise auf der Kanzlei-Website nennen?
Ja. Wenn Sie Preise nennen, müssen sie nach § 5 Abs. 2 ECG klar erkennen lassen, ob sie brutto oder netto sind. Ein ausschließliches Erfolgshonorar ist nach § 8 der WT-AARL 2017-KSW jedoch unzulässig.
Quellen
Stand der Angaben: 20. Oktober 2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen.